Jura - Schwestern GmbH

Tagespflege und ambulanter Pflegedienst                  Zur Au 1 in Scheßlitz

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung nach SGB V (Sozialgesetzbuch V) für die häusliche Krankenpflege ausstellen. Diese muss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden, welche dann in den meisten Fällen die Kosten übernimmt.

Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen: